Seit 2009 ist es für Privathaushalte möglich, die Ausgaben für haushaltsnahe Dienste, wie zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege sowie Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich abzusetzen, bis zu einem Betrag von maximal 20.000 EUR jährlich. Von der Steuer könnten Sie bis zu 20% der Kosten, höchstens jedoch 4.000 EUR, direkt abziehen. Für Geschäftskunden gelten spezielle Regelungen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.